Erbengemeinschaft Uhlmann / Weichmann
Brauhaus, Belzig, Straße der Einheit 2, erbaut 1667.
Belziger Chronik aus dem Jahr 1743 von Johann Christoph Eilers Lieber Leser! Man hat uns mehrfach gefragt, ob wir dieses Buch für diverse Studien ausleihen würden. Das haben wir aus Sicherheitsgründen bis jetzt stets abgelehnt. Denn es handelt sich hierbei um ein Werk, daß sich seit mehreren Generationen in unserer Familie befindet und von dem es unseres Wissens nur noch ein oder zwei weitere Exemplare gibt. Weil wir sowohl unser Erbe pflegen, so gut es eben geht, als auch einen Beitrag für die Allgemeinheit leisten wollen, haben wir uns entschlossen, den Inhalt dieser Chronik Seite für Seite zu scannen, die einzelnen Dateien zu bearbeiten und dann den gesamten Inhalt für jeden zugänglich ins Internet zu stellen. Die 655 Seiten stehen jetzt in hochauflösender Form (720dpi) und wesentlich kleiner (200dpi) als TIF- und PDF-Dateien zur Verfügung. Die kleinere Version wurde für diesen Internet-Auftritt verwendet. So kann jetzt jeder Dinge lesen, die auch in Verbindung mit unserem Brauhaus stehen. Auf Seite 137 schreibt Herr Eilers beispielsweise im Capitul II, Von der Fruchtbarkeit und Nutzen des Landes: „§ 6. Der Stadt Belzig vornehmste Nahrung besteht in Bier=Brauen, woselbst an die 2000 Faß jährlich gebrauen werden, dazu 600 Wispel Gerste gehören.“ Und ab Seite 146 werden eine Reihe von Gesetzen aus dem Jahr 1702 aufgeführt. Das erste lautet: „1. Soll niemand unter der Predigt des Sonntages oder des Feyertages in Bier= und Wein=Häusern, oder aber auf den Spiel=Plätzen betroffen werden, bey Strafe Gefängniß, oder des Hals=Eisens. Auch alles rund um das Brau-Gewerbe ist ausführlich geregelt. Die Erbengemeinschaft Uhlmann / Weichmann freut sich, Ihnen hiermit Gelegenheit geben zu können, diese und andere Dinge selbst nachzulesen. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten, schreiben Sie ein eMail an: stadt-belzig@w-uhlmann.de Um die Chronik zu lesen klicken Sie bitte auf das Bild: |